Checkliste zum Gesamtarbeitsvertrag

Checkliste Gesamtarbeitsvertrag

Seit dem 1. Mai gelten die Änderungen am Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Für deren Umsetzung sind Einsatzbetriebe und Personaldienstleister gemeinsam verantwortlich. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, worauf zu achten ist.

Der Einsatz von Temporärkräften bedeutet für Unternehmen Flexibilität in ihrer Ressourcen-Planung – bei relativ geringem administrativen Aufwand. Beinahe alle Aufgaben bezüglich Lohn, Abrechnungen, Sozialversicherungen usw. übernimmt der Personaldienstleister. Deswegen sollten Sie sich auch mit den Neuerungen am Gesamtarbeitsvertrag für unsere Branche nicht über Gebühr auseinandersetzen müssen. Doch fest steht: Für die Umsetzung und Einhaltung der neuen Bestimmungen sind Sie gemeinsam mit dem Verleih-Betrieb zuständig. Der folgende Fragenkatalog wird Ihnen helfen zu beurteilen, ob sich die Umstellung auf gutem Weg befindet:

  • Hat der Verleihbetrieb Sie grundsätzlich über die Neuerungen informiert?
  • Wurden Ihre Verträge für Temporärmitarbeitende angepasst?
  • Wurde die Arbeitszeitregelung angepasst?
  • Wissen die verantwortlichen Personen im Unternehmen darüber Bescheid?
  • Sind alle Temporärmitarbeitenden korrekt als «gelernt», «angelernt» oder «ungelernt» erfasst?

 

Sie finden diese und weitere Fragen – ausführlicher erläutert – auf der Checkliste, die wir für Sie zusammengestellt haben.

 


Wir senden Ihnen unsere GAV-Checkliste gerne zu.
Ein Mail an info@beeworx-personal.ch genügt!


 

Einfach die Checkliste durchgehen und sofort wissen, ob Sie mit Ihrem Temporärpersonal auf dem richtigen Kurs sind: Viel besser können Sie fünf Minuten kaum investieren. Sollten doch offene Fragen bleiben, sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf:

 

beeworx GmbH
Steinengraben 40
CH-4051 Basel
diana.gebauer@beeworx-personal.ch
Tel: +41 (0)61 284 4040

 

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte unter info@beeworx.ch