Pensionskasse für Temporärmitarbeitende: Das müssen Sie wissen

Die Beschäftigung von Aushilfen oder Ferienvertretungen bringt in der Administration besondere Herausforderungen mit sich. Pensionskassenanschluss, Sozialversicherungen, Zwischenverdienstformulare: Die Zusammenarbeit mit einem Personalverleiher erspart Ihnen den gesamten Verwaltungsaufwand.

Das schweizerische Vorsorgesystem sieht für Arbeitskräfte ab dem 25. Lebensjahr und einem Jahresgehalt von 21510 Franken eine obligatorische Pensionskasse vor (2. Säule). Bei Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern sind die entsprechenden Beiträge bereits bereits ab dem ersten Arbeitstag fällig, für alle anderen ab dem vierten Monat der Beschäftigung. Dies gilt auch, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Ferienaushilfen oder Mitarbeitende mit befristeten Verträgen beschäftigen.

In solchen Fällen kommen die gleichen Regeln wie bei Ihrem fest angestellten Personal zur Anwendung, doch einen entscheidenden Unterschied gibt es: Die häufigen Fluktuationen sind mit einem enormen Mehraufwand in der Administration verbunden, der in der Personalabteilung wertvolle Ressourcen bindet. Nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses muss das angesparte Guthaben als Freizügigkeitsleistung an den neuen Arbeitgeber oder auf ein entsprechendes Freizügigkeitskonto übertragen werden. Falls das Arbeitsverhältnis später erneut aufgenommen wird, muss das Kapital entsprechend zurückgeholt werden. Hinzu kommen natürlich die damit verbundenen Ein- und Austrittsmeldungen an Ihre Pensionskasse.

Temporärarbeit reduziert Belastung fürs HR

Lässt sich dieser Aufwand vermeiden? Ja, indem Sie die betroffenen Mitarbeitenden temporär über einen Personaldienstleister beschäftigen. Denn dieser übernimmt für Sie alle administrativen Aufgaben und die Rolle des Arbeitgebers. Temporärkräfte sind auch nicht in Ihrer, sondern in der Pensionskasse des Personaldienstleisters versichert. Ein strategisch gut aufgestellter Anbieter ist deswegen üblicherweise an eine spezialisierte Vorsorgestiftung angeschlossen, die mit häufigen Fluktuationen gut umgehen kann und über die dafür notwendigen Schnittstellen verfügt.

Nicht zu vergessen: Die Pensionskasse stellt längst nicht den einzigen Bereich dar, in dem Sie Ihren Aufwand minimieren und damit auch unnötigen Fehlern vorbeugen können. Ein Temporärbüro kümmert sich beispielsweise auch um das Ausfüllen von Zwischenverdienstformularen, um AHV und Quellensteuer und um sämtliche weiteren Sozialversicherungen einschliesslich der Auszahlung von Kinderzulagen. Diese können auch bei Kurzeinsätzen noch für fünf Jahre rückwirkend eingefordert werden. Entsprechend sind hier besondere Sorgfalt und exaktes Vorgehen erforderlich, um unerfreuliche nachträgliche Überraschungen zu verhindern. 

Passende Pensionskasse für Temporärarbeitende: nur einer der Pluspunkte 

Noch immer herrscht in manchen Unternehmen die Meinung, dass Arbeitnehmende durch die Beschäftigung über ein Temporärbüro in irgendeiner Form benachteiligt würden. Tatsächlich trifft mittlerweile eher das Gegenteil zu. Seit der Einführung des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih sind Temporärkräfte festen Mitarbeitenden praktisch gleichgestellt. Die Betreuung durch einen verlässlichen Dienstleister mit eingespielten Prozessen gewährleistet zudem eine korrekte und nicht zuletzt pünktliche Abwicklung, wovon die temporär eingesetzten Arbeitskräfte unmittelbar profitieren. Sie als Einsatzbetrieb erhalten eine Rechnung über die produktiv geleisteten Stunden, alles andere dürfen Sie ganz einfach als erledigt betrachten. 

Das Modell der Temporärarbeit kommt übrigens längst nicht mehr nur zum Einsatz, wenn Ferienvertretungen oder kurzfristige Unterstützung bei Auftragsspitzen gesucht sind. Da mittlerweile auch hochqualifizierte Fachkräfte häufig mit befristeten Verträgen angestellt werden, sind innovative Lösungen mit fortschrittlichen Personaldienstleistern zu einem wesentlichen Element des Employer Brandings geworden. Denn Flexworker, die an projektbezogene Einsätze bei verschiedenen Unternehmen gewöhnt sind, ziehen diese Modelle meist den eher ungeliebten Werkverträgen vor. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne für eine ausführliche individuelle Beratung zur Verfügung.

Diana Gebauer
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