Neue Regelungen für Stellenmeldepflicht und Mindestlohn

Das neue Jahr bringt zwei Änderungen für Arbeitskräfte mit sich: Die Regeln zur Stellenmeldepflicht werden angepasst und der Mindestlohn für Temporärarbeitende steigt wie im GAV vorgesehen an.

Erhöhung des Mindestlohns für Temporärarbeit

Seit 2012 unterstehen temporär angestellte Arbeitskräfte in der Schweiz dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih. Neben zahlreichen anderen Regelungen legt dieser einen Mindestlohn fest, der in regelmässigen Abständen anzupassen ist. Seit dem 1. Januar 2020 gelten diese neunen Bruttobeträge:

Gelernte Arbeitskräfte erhalten in Normallohngebieten 29.04 Franken, in Hochlohngebieten 31.03 Franken und im Tessin 26.98 Franken pro Stunde.

  • Gelernte Arbeitskräfte erhalten in Normallohngebieten 29.04 Franken, in Hochlohngebieten 31.03 Franken und im Tessin 26.98 Franken pro Stunde.
  • Angelernte Arbeitskräfte erhalten mit der gleichen Gebietsaufteilung 25.55 Franken, 27.31 Franken respektive 23.74 Franken pro Stunde.
  • Für Ungelernte gelten Mindestlöhne von 23.59 Franken, 24.92 Franken und 20.33 Franken pro Stunde.

Übrigens: Dank unserer transparenten Kalkulation können Sie jederzeit selbst nachvollziehen, dass wir nur genau diese Veränderungen an Sie weitergeben, ohne dabei eine stillschweigende Erhöhung unserer Marge vorzunehmen.

Neue Regeln für die Stellenmeldepflicht

Seit Mitte 2018 gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht für Berufe mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit. Erklärtes Ziel ist es, das Potenzial inländischer Arbeitskräfte besser zu nutzen. Deswegen sieht die Regelung vor, dass offene Stellen in den betroffenen Berufsgruppen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden müssen, bevor sie auf anderen Kanälen ausgeschrieben werden dürfen. Mit dem 1. Januar wurde der Schwellenwert, ab dem Berufsgruppen der Stellenmeldepflicht unterliegen, von 8 auf 5 Prozent gesenkt. Eine Liste der betroffenen Berufe finden Sie hier.

Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht ist gerade für kleine Betriebe mit einigen Herausforderungen verbunden. Gerne beraten und unterstützen wir Sie, alle Regeln einzuhalten, ohne dabei auf kurzfristige Rekrutierung zu verzichten. Unser Online-Tool beeconnect verfügt über eine direkte Schnittstelle zum Jobroom des RAV . Damit nehmen wir Ihnen den grössten Teil des Zusatzaufwands ab und geben Ihnen Gewissheit, alle Verpflichtungen und Auflagen erfüllt zu haben.

Diana Gebauer
beeworx GmbH
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