GAV Personalverleih kurz vor der Verlängerung

Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih steht vor Verlängerung

Der seit 2012 bestehende Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih ist als erster GAV der Temporärbranche eine historische Errungenschaft. Am 1. Juli 2021  haben sich die Sozialpartner auf den GAV Personalverleih 2021–2023 geeinigt.

Der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih wurde um weitere zwei Jahre verlängert. Darauf haben sich die Sozialpartner verständigt. Die Gewerkschaften Unia und Syna, der Kaufmännische Verband, Angestellte Schweiz und swissstaffing – Verband der Schweizer Personaldienstleister haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt, der vom Bundesrat genehmigt wurde und seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist.

Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih – ein Erfolgsmodell

Für über 360’000 Arbeitnehmende in der Schweiz bedeutet der GAV Personalverleih verbindliche Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen, moderne Regelungen im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie eine Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung. Der im GAV enthaltene Weiterbildungsfonds ermöglicht temporär Beschäftigten, neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Dazu erhalten sie bis zu 4’000 Franken für Kursgebühren sowie Lohnausfallentschädigung. Bisher wurden mehr als 26’000 Temporärarbeitende mit einem Gesamtbetrag von über 43 Millionen Franken gefördert.

Equal Minimum Pay für Temporärangestellte

Der bis 2020 gültige GAV sah eine Erhöhung der Mindestlöhne in zwei Etappen um je 60 bis 75 Franken vor; weitere Änderungen gab es keine. Für den GAV 2021 sind massive Neuerungen angedacht: Unter anderem soll mit ihm das das Equal-Minimum-Pay-Prinzip und das Equal-Time-Prinzip verbindlich eingeführt werden. Diese Ansätze sorgen für eine weitere Gleichstellung von Temporärarbeitenden mit ihren festangestellten Kollegen.

 

beeworx GmbH
Steinengraben 40
CH-4051 Basel
diana.gebauer@beeworx.ch
Tel: +41 (0)61 284 4040

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte unter info@beeworx.ch

Kommentare


  • Lieber Herr Bartsch
    Danke für Ihre Nachricht. Ein Vermittler schlägt Bewerber immer nur vor, den Entscheid fällt der jeweilige Einsatzbetrieb (und dieser hat für gewöhnlich einen klar definierten Anforderungskatalog für jede Stelle).
    Beste Grüsse
    beeworx