Stellenmeldepflicht: dank beeconnect nur 6 Klicks erforderlich

Zufriedene Personalverantwortliche nutzt beeconnect zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht

Die Stellenmeldepflicht stellt Personalverantwortliche vor neue Herausforderungen. Gerade wenn Stellen sehr kurzfristig vergeben werden müssen, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir bereits in einem FAQ für Sie zusammengestellt. Im Zentrum der neuen Regelung steht die Pflicht, Stellen in Berufen mit mehr als 5% Arbeitslosigkeit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) mitzuteilen. Erst fünf Tage nach einer entsprechenden Bestätigung darf die entsprechende Stelle öffentlich ausgeschrieben werden. Das RAV kann Ihnen in dieser Zeit unverbindliche Vorschläge unterbreiten, welche dort gemeldeten Personen für die Stelle in Frage kommen.

beeconnect: Stellenmeldung mit nur 6 Klicks

Dies bedeutet für Unternehmen einen erhöhten Aufwand in der Planung, aber auch in der Administration. Unser Online-Tool beeconnect verfügt über eine direkte Schnittstelle zum Jobroom des RAV. Damit nehmen wir unseren Kunden den grössten Teil des Zusatzaufwands ab und geben Ihnen Gewissheit, alle Verpflichtungen und Auflagen erfüllt zu haben. Hier ein Überblick über den aktuellen Funktionsumfang, den wir in den kommenden Monaten noch weiter ausbauen werden:

  • Einfache Stellenmeldungen mit sechs Klicks
  • Automatisch ausgefüllte Standardwerte in der Eingabemaske
  • Allfällige RAV-Zuweisungen immer an beeworx
  • Meldung von mehreren freien Stellen auf einmal
  • Verwaltung mehrere identischer Stellen über eine einzige Meldung
  • Ansicht der stündlich aktualisierten Daten in der Vakanzübersicht
  • Direkte Bestätigung der Stellenmeldung im beeconnect
  • Überblick über das Ende der Sperrfrist
  • Job-ID für alle Verleihvorgänge in meldepflichtigen Berufen
  • Übersicht aller meldepflichtigen Berufe während der Stellenerfassung im beeconnect
  • Anzeige des RAV-internen Status für jede gemeldete Stelle
  • Abmeldung von Stellen beim RAV

Zukünftige Funktionen

  • Status der von beeworx vorgeschlagenen Kandidaten einsehen
  • Ansicht der Vakanzübersicht pro User, nicht pro Unternehmen
  • Einfache Stellenmeldung durch Reaktivierungsbutton
  • Bearbeitung bereits erfasster Stellen

beeconnect: So läuft die Stellenmeldung ab

Sie erfassen eine Stelle mit sechs Klicks im beeconnect. Wenn es sich um eine nicht meldepflichtige Stelle handelt, wird sie nur an beeworx gemeldet. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum, die Stelle nach Ihren Wünschen zu besetzen. Falls die Stelle meldepflichtig ist, wird sie sowohl an beeworx als auch ans RAV gemeldet. Mit den folgenden Schritten wird die Erfüllung aller Pflichten sichergestellt:

  1. Meldung

  • Stellen, die der Meldepflicht unterliegen, werden an das zuständige RAV gemeldet.
  • Sie bekommen direkt über das beeconnect eine Rückmeldung, ob die Meldung erfolgreich war.
  1. Validierung

  • Nachdem eine Stelle an das RAV gemeldet wurde, muss diese vom RAV validiert werden.
  • Hierfür hat das RAV maximal drei Tage Zeit.
  1. Einhaltung der Sperrfrist meldepflichtiger Stellen

  • In einer E-Mail vom RAV-Berater wird das Ende der Sperrfrist (fünf Tage später) bekannt gegeben.
  • Diese wird auch im beeconnect in der Übersicht unter «Vakanzen» angezeigt.
  • Innerhalb der Sperrfrist ist die gemeldete Stelle nur für beim RAV gemeldete Kandidaten zugänglich.
  • Publikationen der Stelle sind gesetzlich nicht erlaubt.
  1. Ablauf der Sperrfrist

  • Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Stelle öffentlich publiziert werden. Jetzt können sich auch Kandidaten, die nicht beim RAV gemeldet sind, auf die Stelle bewerben.
  1. Abgeschlossene Vakanz

  • Mit der Besetzung der Vakanz durch einen Bewerber ist der Vorgang abgeschlossen.

Unter dem Reiter «Vakanzen» im beeconnect haben Sie jederzeit Zugriff auf den stündlich aktualisierten Stand Ihrer zu vergebenden Stellen. Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Vakanzen gemeldet wurden, wie der jeweilige Status der Vakanz ist (siehe Kapitel Status), ob die Stelle meldepflichtig ist oder nicht, sowie wann die Sperrfrist für meldepflichtige Stellen endet. Somit haben Sie immer den Überblick über Ihre Vakanzen, sowie die Sicherheit gesetzeskonform zu handeln. Wird eine Stelle besetzt, können Sie dies auch unter «Vakanzen» einsehen.

Sie sehen: Mit unserem Online-Tool beeconnect stellen wir Ihnen ein Werkzeug zur Verfügung, welches die Herausforderungen der Stellenmeldepflicht deutlich entschärft. Falls Sie weitere Fragen oder sehr spezielle Bedürfnisse in Ihrem Betrieb haben, treffen wir Sie gerne für ein Beratungsgespräch.

beeworx GmbH
Steinengraben 40
CH-4051 Basel
diana.gebauer@beeworx.ch
Tel: +41 (0)61 284 40 40

 

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte unter info@beeworx.ch