FAQ zur Stellenmeldepflicht

Kriterien für eine meldepflichtige Stelle

Woher weiss ich, ob eine Stelle meldepflichtig ist?

  • Meldepflichtige Stellen werden automatisch ans RAV gemeldet, wenn Sie die entsprechende Funktion im beeconnect nutzen. Sie müssen sich daher nicht sorgen, meldepflichtige Stellen nicht gemeldet zu haben.
  • Generell gelten jedoch diese Richtlinien.

Was sind ausschlaggebende Kriterien für die Anwendung der Stellenmeldepflicht auf eine Anstellung?

  • Generell gilt, dass die Anstellung unter Art. 319 F nach OR fallen muss. Liegt ein offizielles Arbeitsverhältnis vor, ist die Stelle meldepflichtig, wenn die Arbeitslosenquote in dieser Berufsart über dem definierten Grenzwert liegt.
  • Dies gilt auch für Praktika, Ferienjobs, Stellen mit einem niedrigen Arbeitspensum etc.

Wie wird eine Vakanz gehandhabt, die unter verschiedene Tätigkeiten fällt?

  • Entscheidend für die Meldepflicht einer Stelle ist die Tätigkeit. Ist diese einer Berufsbezeichnung zuzuordnen, die sich auf der Liste der meldepflichtigen Stellen findet, muss die Stelle gemeldet werden.
  • Bei Stellen, die mehrere Tätigkeiten erfassen, muss pro Tätigkeit eine Stelle mit dem entsprechenden Arbeitspensum ans RAV gemeldet werden. Sie können diese Stellen dennoch mit einem Mitarbeiter besetzen, wenn das Arbeitspensum nicht über 100% ist.

Praktische Handhabung meldepflichtiger Stellen

Wie ordne ich die Tätigkeiten den Berufsbezeichnungen zu?

  • Tätigkeiten müssen möglichst genau und gesetzeskonform den Berufsbezeichnungen zugeordnet werden.
  • Für die meisten Stellen gibt es in dem Katalog mit den Berufsbezeichnungen entsprechende Bezeichnungen. Für Stellen, bei denen keine eindeutige Zuordnung möglich ist, wird auf die Erfahrung und auf das Wissen der Personalberater hingewiesen. Bei Fragen kontaktieren Sie einfach beeworx, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wie muss ich handeln, wenn ich eine Stelle mit einem Mitarbeiter besetzt habe, aber diese Stelle nach wenigen Tagen wieder frei wird?

  • Sobald eine Stelle erfolgreich besetzt wurde, gilt ohne ein zeitliches Fenster das Freiwerden dieser Stelle als neue Stelle und muss beim RAV gemeldet werden.

Wie kann ich eine dringende Vakanz besetzten, die per sofort frei ist, wenn die Stelle meldepflichtig ist?

  • Zu den Ausnahmen der Stellenmeldepflicht gehören Stellen, die für weniger als 14 Tage zu besetzen ist. Sie können dringende und sofortige Vakanzen über das beeconnect an beeworx melden, wir helfen Ihnen, die Stelle Ihren Wünschen entsprechend zu besetzen und sorgen für den Folgeeinsatz, der gesetzesgetreu innerhalb der 14 Tage gemeldet werden kann. Somit können Sie die Stelle ohne Unterbruch besetzen.
  • Noch einfacher geht es, wenn Sie rechtzeitig eine Vakanz über das beeconnect melden, auch wenn die Vakanz noch nicht sicher ist. Gemeldete Stellen können jederzeit revidiert werden.

Kann ich mehrere Stellen auf einmal melden?

  • Im beeconnect können Sie die Anzahl der zu meldenden Stellen eingeben. Daraufhin geht eine Sammelmeldung an das zuständige RAV und Sie werden auch in der Vakanzübersicht unter dem Reiter «Vakanzen» dies als eine Meldung sehen.
  • Voraussetzung für diese Funktion ist, dass alle Parameter gleich sein müssen, z. B. Startdatum, Titel, Berufsbezeichnung etc.

Kann ich eine bereits gemeldete Stelle bearbeiten, falls sich die Eckdaten im Nachhinein ändern?

  • Eine Änderung gemeldeter Stellen ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Sie können aber eine Stellenmeldung rückgängig machen und eine neue Stelle melden.

Kann ich eine Vakanz wieder löschen, wenn ich diese übers beeconnect gemeldet habe?

  • Ja, Sie können jede Vakanz wieder löschen, vorausgesetzt sie hat entweder den Status «eingeschränkt veröffentlicht» oder «veröffentlicht». Meldungen, die einen anderen Status haben, können nach Vorgabe der JobRoom-Schnittstelle nicht gelöscht werden.
  • Sollten Sie also eine Stelle gemeldet haben, die Sie abmelden möchten, aber nicht können, wenden Sie sich bitte einfach bei beeworx, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zuweisungen vom RAV

Wenn eine Stelle gemeldet wurde, wie bekomme ich die Zuweisungen vom RAV?

  • Wenn Sie eine Stelle über das beeconnect melden, ist beeworx automatisch als Kontakt beim RAV gemeldet. Wir kümmern uns um die Vorsortierung dieser Zuweisungen und führen alle Formalitäten vor dem Einsatzbeginn für Sie aus.

Mit wie vielen Kandidatenvorschlägen (Zuweisungen) kann ich von Seiten des RAV rechnen?

  • Die Anzahl der Kandidatenvorschläge variiert von Stelle zu Stelle. Die RAV-Berater bemühen sich, individuelle Vorschläge zu machen, daher kann es sein, dass für manche Stellen viele Zuweisungen kommen, für andere weniger.

Muss ich Zuweisungen vom RAV folgen?

  • Die Zuweisungen vom RAV sind nur Vorschläge. Es besteht keine Pflicht, auf die vorgeschlagenen Kandidaten einzugehen, wenn dies nicht gewünscht ist.
  • Rückmeldungen bezüglich der Zuweisungen ans RAV sind allerdings erwünscht, um auch zukünftige Zuweisungen zu optimieren.
  • In Absprache mit beeworx regeln wir dies für Sie.

Vakanzübersicht

Welche Stellen werden in der Vakanzübersicht angezeigt?

  • Alle Stellen, die Sie als User gemeldet haben, können Sie in der Vakanzübersicht einsehen. Stellen, die Sie nicht selbst gemeldet haben, die aber für Ihr Unternehmen gemeldet wurden, können aus datenschutztechnischen Gründen nicht angezeigt werden.

Wie aktuell sind die Daten in der Vakanzübersicht?

  • Die Vakanzen werden stündlich aktualisiert.

Was passiert, wenn ich eine Stelle nicht gemeldet habe?

  • Für den Vollzug der Stellenmeldepflicht sind die Kantone zuständig. Wie diese kontrollieren und Strafen vollziehen, ist nicht vorhersehbar.
  • Generell gilt jedoch, dass Sie das Risiko von nicht gemeldeten Stellen durch die Stellenmeldung über das beeconnect ganz einfach umgehen können.
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte unter info@beeworx.ch