Weiterbildung für Temporärkräfte: Das ändert sich

Weiterbildung für Temporärkräfte

Der Weiterbildungsfonds der Temporärbranche ist ein voller Erfolg: temptraining wird so rege in Anspruch genommen, dass jetzt einige Änderungen beschlossen werden mussten.

Temporärkräfte in der Schweiz sind hungrig nach Weiterbildung: Der 2012 ins Leben gerufene Weiterbildungsfond temptraining wird so stark in Anspruch genommen, dass die Reserven schrittweise aufgebraucht werden. Dies stellt den Temporärmitarbeitenden und ihren Ansprüchen an sich selbst ein hervorragendes Zeugnis aus. Gleichzeitig erfordert diese Entwicklung auch einige Anpassungen, um zu gewährleisten, dass weiterhin möglichst viele Personen vom Fond profitieren können.

Neu sind mindestens 352 Arbeitsstunden für einen Weiterbildungsanspruch nötig. Der Höchstbetrag für Weiterbildungsleistungen liegt künftig bei CHF 4000, für die Lohnausfallentschädigung bei CHF 2000. Ausserdem wurde eine Selbstbeteiligung der Arbeitnehmenden beschlossen. Diese liegt bei 20 Prozent, sobald die Kurskosten CHF 1000 überschreiten. Konkret heisst dies: Kostet ein Kurs beispielsweise CHF 4000, wird der Freibetrag von CHF 1000 um CHF 3000 überschritten. Von diesen bezahlt der Mitarbeiter 20 Prozent, also CHF 600. CHF 3400 werden aus dem Fond ausbezahlt.

Darüber hinaus wird eine Staffelung der Weiterbildungsleistungen eingeführt. Der maximale Anspruch (CHF 4000 Kursgeld, CHF 2000 Lohnausfallentschädigung) wird nach 704 Arbeitsstunden erreicht. Nach 528 Arbeitsstunden stehen dem Arbeitnehmenden CHF 2000 Kursgeld und CHF 1250 Lohnausfallentschädigung zur Verfügung. Ab 352 Arbeitsstunden liegt der Anspruch bei CHF 1000 für den Kurs und CHF 750 Lohnausfallentschädigung.

Schliesslich gibt es auch eine Änderung bei den Gesuchsformularen, die jetzt zusätzliche Pflichtfelder aufweisen. Dazu gehört auch die Begründung, weshalb die Weiterbildung für die Arbeitstätigkeit sinnvoll ist. Falls Sie – oder einer Ihrer Temporärmitarbeiter – über eine Weiterbildung nachdenken, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

beeworx GmbH
Steinengraben 40
CH-4051 Basel
diana.gebauer@beeworx-personal.ch
Tel: +41 (0)61 284 4040

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte unter info@beeworx.ch